Über Inkasso
Wissenswertes über Inkasso
Gespür, Geschick und abgestufter Druck
Inkasso-Unternehmen betreiben den Einzug fremder beziehungsweise abgetretener
Forderungen und tragen so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.
Bundesweit üben rund 650 Unternehmen ihre rechtsstaatlich fundierte Tätigkeit im
Rahmen kaufmännisch geführter Gewerbebetriebe aus.
Die gelegentlich gegen auch öffentlich geäußerte Vorurteile kämpfenden Inkasso-Unternehmen
unterscheiden sich von betriebseigenen Mahnabteilungen und von
Rechtsanwälten. Sie benötigen eine Erlaubnis des für sie zuständigen
Gerichtspräsidenten und unterliegen seiner Aufsicht.
Das Tagesgeschäft der Inkasso-Unternehmen besteht aus der Ermittlung von Daten über
den Schuldner und dem einfühlsam-energischen Einsatz von Mahnansprachen in
Schreiben, Telefonaten und bei persönlichen Besuchen. Dies trifft gleichfalls auf die Regelung
von Teilzahlungen sowie gegebenenfalls die Verwertung von Sicherheiten zu.
Die vorgerichtliche Einziehung hat erfahrungsgemäß eine Erfolgsquote von rund 60%.
Diese kann bei nachgerichtlicher Einziehung auf insgesamt über 80% steigen.
Zulassung
Wesentliche Voraussetzungen für die Inkasso-Erlaubnis durch den Präsidenten des Land -oder
Amtsgerichts an ein Unternehmen sind Zuverlässigkeit, also strafrechtliche Unbescholtenheit, geordnete
wirtschaftliche Verhältnisse sowie Sachkunde im bürgerlichen Recht, im Handels- und
Gesellschaftsrecht, im Zivilverfahrens-, im Vollstreckungs- und im Kostenrecht.
Folgende Aufgaben sind für Inkasso-Unternehmen typisch:
- vorgerichtliche Einziehung kaufmännisch angemahnter, vom Schuldner unbestrittener (d.h. "notleidender") Forderungen
- Zustellung von Forderungen an Rechtsanwälte zur Durchführung von Gerichtsverfahren für die Titulierung als Voraussetzung für spätere Beitreibungsmaßnahmen
- nachgerichtliche Beitreibung titulierter Forderungen einschließlich der Durchführung von Mobiliar-Zwangsvollstreckungen mit Gerichtsvollziehern sowie der Abgabe von Forderungen an Rechtsanwälte zur Durchführung gerichtlicher Zwangsvollstreckungen als Voraussetzung weiterer Beitreibungsmaßnahmen
- Überwachungen von zeitweilig uneinbringlichen Forderungen zwecks neuer Beitreibungsmaßnahmen
- Inkasso-Unternehmen betreiben die Realisierung einer Forderung unter kaufmännischen Gesichtspunkten. Demgegenüber sind Rechtsanwälte, mit denen eng kooperiert wird, in der Forderungseinziehung gerichtlich tätig, insbesondere in Fällen einer streitigen Durchsetzung von Forderungen
Signalwirkung auf den Schuldner
Inkasso-Unternehmen versuchen stets, die gesetzlich geregelte Zwangsvollstreckung
und die mit ihr verbundenen Kosten möglichst zu vermeiden bzw. nur im
Einzelfall einzusetzen. Gleichwohl bedeutet dem Schuldner schon die Einschaltung eines
Inkasso-Unternehmens, dass der Gläubiger es mit der Verfolgung seiner Forderungen
ernst meint und die Bezahlung konsequent und langfristig einfordern wird. Kurzum: Die
Arbeit von Inkasso-Unternehmen setzt sich zusammen aus
Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit.
Die Gestaltung der Mahnansprache richtet sich nach dem Sachstand der Forderung
(notleidend, tituliert, erfolglos vollstreckt oder als zunächst aussichtslos archiviert) und
nach der Schuldnerstruktur. Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
- schriftliche Zahlungsaufforderungen
- Telefonate mit dem Schuldner
- Besuche beim Schuldner
- Abschluss von Abzahlungsvergleichen
- Beauftragung von Gerichtsvollziehern
- Bonitätsprüfungen
- Verwertung von Sicherheiten wie Forderungsabtretungen
- Klärung von Schuldnereinwendungen, die nach Auftragserteilung eingehen
- Ermittlungen (insbesondere von Adressen der Schuldner und deren Zahlungsunfähigkeit)
- Vermittlung von und Kooperation mit Rechtsanwälten zur Durchführung gerichtlicher Maßnahmen
Der effektive Einsatz und die Gestaltung dieser Maßnahmen sowie ihre Abfolge ergeben sich aus der jeweiligen Sachlage und dem Know-how des Inkasso-Unternehmens. Nach unseren Erfahrungen ist davon auszugehen, dass bei den allerwenigsten Schuldnern Zahlungsunwilligkeit, vielmehr eher eine beengte finanzielle Situation vorliegt. Daher gilt es vor allem, Kontakt herzustellen und den jeweiligen Schuldner von der Notwendigkeit der Bezahlung der Forderungen, eventuell in Teilbeträgen, zu überzeugen.
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